§1 Kurs, Buchung und Kündigung
Getätigte Buchungen auf zappelfreunde.de sind bindend, sollte die Teilnehmerzahl zu gering sein, kann der Kurs seitens der Kursleitung bis 1 Woche vor Kursbeginn storniert werden.
Muss eine Kurseinheit seitens der Kursleitung ausfallen, informiert die Kursleitung die Teilnehmer bis spätestens 1 Stunde vor Kursstart. Die ausgefallene Kurseinheit wird schnellstmöglich nachgeholt (neuer Termin wird innerhalb der Gruppe abgestimmt). Kann die Kurseinheit seitens des Kursteilnehmers (egal aus welchen Gründen) nicht besucht werden, verfällt diese Einheit und kann nicht nachgeholt oder erstattet werden.
Die Kursbuchung ist bindend. Stornierungen sind bis 4 Wochen vor Kursstart kostenlos, danach werden die Kosten zur Hälfte rückerstattet. Ab 1 Woche vor Kursstart und alles danach ist eine Stornierung nicht mehr möglich, es gibt keinerlei Anspruch auf Rückerstattung.
Der Kursplatz kann auf eine andere feste Person übertragen werden (für den gesamten restlichen Kurs, nicht einzelne Kursstunden).
Geschwisterkinder unter einem Jahr dürfen kostenlos am Kurs teilnehmen. Geschwister ab einem Jahr benötigen einen eigenen Kursplatz (75€). Ausnahme: spontaner Bedarf, weil z.B. die Betreuung ansonsten nicht gewährleistet ist.
Die Eltern-Kind-Waldspielgruppe findet bei jedem Wetter (Ausnahmen sind Gewitter und Sturmwarnungen) statt.
Kursort der Eltern-Kind-Waldspielgruppe: Forstwald Krefeld
§2 Zahlungsbedingungen
Kursgebühren sind nach Buchung des Kurses fällig, diese können per PayPal (Zahlung während des Buchungsvorganges) oder Überweisung beglichen werden.. Mit vollständiger Bezahlung (binnen 1 Woche) entsteht automatisch ein Vertrag zwischen den Kursteilnehmern und Zappelfreunde – Sarah Pries.
§3 Haftung
Bei den Zappelfreunde Eltern-Kind-Kursen haften die Eltern bzw. Begleitpersonen IMMER für Ihre Kinder. Beschädigtes Kursmaterial muss Zappelfreunde ersetzt werden. Zappelfreunde haftet für keinerlei Schäden an privaten Gegenständen oder Gesundheitsschäden, die möglicherweise in den Kursstunden erlitten werden. Zappelfreunde haftet nur bei eigenem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit.
§4 Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, begründet dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien sind gehalten, eine Regelung zu finden, die der unwirksamen Vereinbarung am ehesten entspricht.